3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage berechnen

So bestimmen Sie den letzten Tag, an dem die Klage beim Arbeitsgericht eingehen muss.

Fristberechnung Schritt für Schritt

  1. Zugangstag ermitteln: Datum, an dem die Kündigung in Ihren Machtbereich gelangt ist.
  2. Folgetag als Fristbeginn: Der Zugangstag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
  3. Drei Wochen zählen: Fristablauf am kalendarisch entsprechenden Wochentag drei Wochen später.
  4. Wochenende / Feiertag prüfen: Fällt der Ablauf auf Sa/So/Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).
  5. Klageeingang, nicht Versand: Maßgeblich ist der Eingang beim Arbeitsgericht.

Beispiele

Zugang der KündigungRechnerischer AblaufTatsächlicher Fristablauf
Montag, 06.07.Montag, 27.07.Montag, 27.07. (24:00 Uhr)
Freitag, 10.07.Freitag, 31.07.Freitag, 31.07. (24:00 Uhr)
Dienstag, 14.07.Dienstag, 04.08.Dienstag, 04.08. (24:00 Uhr)
Mittwoch, 15.07. (Ablauf Feiertag)Mittwoch, 05.08.Nächster Werktag, falls Feiertag

Konsequenzen der Fristversäumung

Wird die Klage nicht innerhalb der drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam. Die inhaltliche Prüfung entfällt vollständig. Abfindungsverhandlungen sind praktisch nicht mehr möglich.

Die nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG ist die enge Ausnahme: nur bei schuldloser Verhinderung (schwere Krankheit, unverschuldete Postpanne) und Antragstellung innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses.

Was jetzt zu tun ist

  • Zugangstag notieren und Fristende berechnen.
  • Innerhalb der ersten 3–5 Tage anwaltlichen Kontakt aufnehmen.
  • Kündigungsschreiben und Arbeitsvertrag bereithalten.
  • Bei laufender Frist: sofort priorisierte Vermittlung anfragen.

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Häufige Fragen

Wann beginnt die 3-Wochen-Frist?

Mit Zugang der schriftlichen Kündigung – nicht mit Versand oder Ausspruch. Zugang bedeutet: die Kündigung ist in Ihren Machtbereich gelangt (Briefkasten, Übergabe, Einwurf-Einschreiben).

Wie berechnet sich die Frist genau?

Nach §§ 187, 188 BGB. Beispiel: Zugang am 10. eines Monats. Die Frist endet am 3-Wochen-Datum um 24:00 Uhr, also am Tag mit demselben Wochentag drei Wochen später. Ist das ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Die Kündigung gilt nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam – unabhängig davon, ob sie inhaltlich haltbar wäre. Kein Kündigungsschutz mehr, keine Abfindungsverhandlung. Nachträgliche Klagezulassung (§ 5 KSchG) ist die enge Ausnahme.

Zählt der Tag des Zugangs mit?

Nein. Nach § 187 Abs. 1 BGB wird der Zugangstag nicht mitgerechnet. Die Frist beginnt am Folgetag.