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Keine Sorge: Nach § 4 KSchG haben Sie drei Wochen Zeit für eine Reaktion. Das ist genug Zeit für eine professionelle Prüfung, wenn Sie jetzt den ersten Schritt gehen.

Ihre 3-Wochen-Frist (§ 4 KSchG)
Woche 1 (Aktiv werden)Woche 3

Was Sie jetzt tun können

  1. Frist verstehen

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§ 4 KSchG · 21 Tage

Drei Wochen. Vier Entscheidungen.

Nach Zugang einer Kündigung läuft eine starre Frist. Jede Phase hat ihre eigene Strategie und ihren eigenen Hebel. Hier sehen Sie, wo Sie gerade stehen.

  1. 01Phase I
    Tag 0–3
    Kündigungsschutz

    Die Kündigung liegt im Briefkasten.

    Schriftform, Frist, sozialer Grund – die formelle und materielle Prüfung muss in den ersten Tagen stehen. Ab Zugang läuft § 4 KSchG: 21 Tage bis zur Klage.

  2. 02Phase II
    bis Tag 21
    Kündigungsschutzklage

    Klage einreichen – oder Schutz verlieren.

    Die Klage am Arbeitsgericht ist der einzige Weg, die Kündigung anzugreifen und Verhandlungsdruck für eine Abfindung aufzubauen. Stichtag ist der Eingang, nicht der Versand.

  3. 03Alternative
    vor Unterschrift
    Aufhebungsvertrag

    Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch.

    Bequem wirkt er, riskant ist er: bis zu 12 Wochen Sperrzeit beim ALG, fehlerhafte Beendigungsgründe, zu niedrige Abfindung. Niemals unter Druck unterschreiben.

  4. 04Phase III
    im Gütetermin
    Abfindung

    Es geht um Geld – wie viel ist drin?

    Über 70 % der Verfahren enden im Vergleich. Wer Faustformel, Sozialauswahl-Hebel und Fünftelregelung kennt, holt regelmäßig 0,75 – 1,5 Monatsgehälter pro Jahr statt 0,5.

Unklar, welche Variante zutrifft? Anliegen kurz schildern und wir ordnen ein und vermitteln.


Ratgeber

Aus der Redaktion

Fachlich geprüft, paragraphengenau, mit Datentabellen und FAQ. Alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie einen Anwalt einschalten.

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Die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG – worauf es ankommt

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