Sie haben gerade Ihre Kündigung erhalten. Wir helfen Ihnen, jetzt richtig zu handeln.
Keine Sorge: Nach § 4 KSchG haben Sie drei Wochen Zeit für eine Reaktion. Das ist genug Zeit für eine professionelle Prüfung, wenn Sie jetzt den ersten Schritt gehen.
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§ 4 KSchG · 21 Tage
Drei Wochen. Vier Entscheidungen.
Nach Zugang einer Kündigung läuft eine starre Frist. Jede Phase hat ihre eigene Strategie und ihren eigenen Hebel. Hier sehen Sie, wo Sie gerade stehen.
- 01Phase ITag 0–3
Tag 0–3KündigungsschutzDie Kündigung liegt im Briefkasten.
Schriftform, Frist, sozialer Grund – die formelle und materielle Prüfung muss in den ersten Tagen stehen. Ab Zugang läuft § 4 KSchG: 21 Tage bis zur Klage.
- 02Phase IIbis Tag 21
bis Tag 21KündigungsschutzklageKlage einreichen – oder Schutz verlieren.
Die Klage am Arbeitsgericht ist der einzige Weg, die Kündigung anzugreifen und Verhandlungsdruck für eine Abfindung aufzubauen. Stichtag ist der Eingang, nicht der Versand.
- 03Alternativevor Unterschrift
vor UnterschriftAufhebungsvertragAufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch.
Bequem wirkt er, riskant ist er: bis zu 12 Wochen Sperrzeit beim ALG, fehlerhafte Beendigungsgründe, zu niedrige Abfindung. Niemals unter Druck unterschreiben.
- 04Phase IIIim Gütetermin
im GüteterminAbfindungEs geht um Geld – wie viel ist drin?
Über 70 % der Verfahren enden im Vergleich. Wer Faustformel, Sozialauswahl-Hebel und Fünftelregelung kennt, holt regelmäßig 0,75 – 1,5 Monatsgehälter pro Jahr statt 0,5.
Unklar, welche Variante zutrifft? Anliegen kurz schildern und wir ordnen ein und vermitteln.
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Die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG – worauf es ankommt
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