Eine Kündigung wirft viel durcheinander. Wir helfen Ihnen, ruhig zu reagieren.
Atmen Sie kurz durch. Nach § 4 KSchG haben Sie drei Wochen Zeit, und das reicht, um die Sache professionell prüfen zu lassen — wenn Sie jetzt den ersten Schritt machen.

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Welche Kündigung haben Sie erhalten?
Ab Zugang der Kündigung läuft eine gesetzliche Frist von drei Wochen.
Es ist noch Zeit. Wichtig ist, jetzt zu handeln, damit Ihre Optionen erhalten bleiben.
Diese Information ist allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ihren individuellen Fall und Ihre persönliche Frist prüft der vermittelte Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Jetzt Fachanwalt finden§ 4 KSchG · 21 Tage
Drei Wochen. Vier Entscheidungen.
Nach Zugang einer Kündigung läuft eine starre Frist. Jede Phase hat ihre eigene Strategie und ihren eigenen Hebel. Hier sehen Sie, wo Sie gerade stehen.
- 01Phase ITag 0–3
Tag 0–3KündigungsschutzDie Kündigung liegt im Briefkasten.
Schriftform, Frist, sozialer Grund – die formelle und materielle Prüfung muss in den ersten Tagen stehen. Ab Zugang läuft § 4 KSchG: 21 Tage bis zur Klage.
- 02Phase IIbis Tag 21
bis Tag 21KündigungsschutzklageKlage einreichen – oder Schutz verlieren.
Die Klage am Arbeitsgericht ist der einzige Weg, die Kündigung anzugreifen und Verhandlungsdruck für eine Abfindung aufzubauen. Stichtag ist der Eingang, nicht der Versand.
- 03Alternativevor Unterschrift
vor UnterschriftAufhebungsvertragAufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch.
Bequem wirkt er, riskant ist er: bis zu 12 Wochen Sperrzeit beim ALG, fehlerhafte Beendigungsgründe, zu niedrige Abfindung. Niemals unter Druck unterschreiben.
- 04Phase IIIim Gütetermin
im GüteterminAbfindungEs geht um Geld – wie viel ist drin?
Über 70 % der Verfahren enden im Vergleich. Wer Faustformel, Sozialauswahl-Hebel und Fünftelregelung kennt, holt regelmäßig 0,75 – 1,5 Monatsgehälter pro Jahr statt 0,5.
Unklar, welche Variante zutrifft? Anliegen kurz schildern und wir ordnen ein und vermitteln.
Ratgeber
Aus der Redaktion
Fachlich geprüft, paragraphengenau, mit Datentabellen und FAQ. Alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie einen Anwalt einschalten.
Die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG – worauf es ankommt
Nach Zugang einer Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage. Fristbeginn, Fristberechnung, Stichtag, Folgen bei Versäumung und Ausnahmen nach § 5 KSchG.
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