Kündigungsarten
Abmahnung
Definition
Die Abmahnung ist eine arbeitgeberseitige Rüge mit Hinweis auf konkretes Fehlverhalten und Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Sie ist Regelvoraussetzung der verhaltensbedingten Kündigung.
Rechtsgrundlage: § 314 Abs. 2 BGB
Drei Bestandteile
- Konkrete Bezeichnung des beanstandeten Verhaltens.
- Hinweis auf Pflichtverletzung.
- Androhung kündigungsrechtlicher Konsequenzen.
Reaktion
Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung zur Personalakte verlangen oder gerichtlich die Entfernung einer unrichtigen Abmahnung beantragen.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)