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Kündigungsarten

Abmahnung

Definition

Die Abmahnung ist eine arbeitgeberseitige Rüge mit Hinweis auf konkretes Fehlverhalten und Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Sie ist Regelvoraussetzung der verhaltensbedingten Kündigung.

Rechtsgrundlage: § 314 Abs. 2 BGB

Drei Bestandteile

  • Konkrete Bezeichnung des beanstandeten Verhaltens.
  • Hinweis auf Pflichtverletzung.
  • Androhung kündigungsrechtlicher Konsequenzen.

Reaktion

Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung zur Personalakte verlangen oder gerichtlich die Entfernung einer unrichtigen Abmahnung beantragen.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)