Sonderkündigungsschutz
Kündigungsschutz für Auszubildende
Definition
Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbildungsbetrieb ausgeschlossen. Nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig.
Rechtsgrundlage: § 22 BBiG
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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)