kündigungsschutzpartner.deHilfe bei Kündigung

Kündigungsarten

Druckkündigung

Definition

Bei einer Druckkündigung verlangen Dritte – Kollegen, Kunden, Behörden – die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers und drohen sonst mit Konsequenzen. Sie ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn der Arbeitgeber zuvor schützend eingegriffen hat.

Rechtsgrundlage: § 1 KSchG

Echte vs. unechte Druckkündigung

Liegt ein objektiver Kündigungsgrund vor, prüft das Gericht diesen (unechte Druckkündigung). Fehlt ein solcher Grund, ist die echte Druckkündigung nur in seltenen Härtefällen wirksam – und auch dann nur, wenn der Arbeitgeber alles Zumutbare zum Schutz unternommen hat.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)