Kündigungsarten
Druckkündigung
Definition
Bei einer Druckkündigung verlangen Dritte – Kollegen, Kunden, Behörden – die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers und drohen sonst mit Konsequenzen. Sie ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn der Arbeitgeber zuvor schützend eingegriffen hat.
Rechtsgrundlage: § 1 KSchG
Echte vs. unechte Druckkündigung
Liegt ein objektiver Kündigungsgrund vor, prüft das Gericht diesen (unechte Druckkündigung). Fehlt ein solcher Grund, ist die echte Druckkündigung nur in seltenen Härtefällen wirksam – und auch dann nur, wenn der Arbeitgeber alles Zumutbare zum Schutz unternommen hat.
Verwandte Begriffe
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)