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Sonderkündigungsschutz

Integrationsamt

Definition

Das Integrationsamt erteilt – oder verweigert – die Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Es prüft eigenständig und kann die Kündigung blockieren, wenn alternative Lösungen denkbar sind.

Rechtsgrundlage: §§ 168 ff. SGB IX

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)