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Sonderkündigungsschutz

Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Definition

Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben besonderen Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber muss vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Eine Kündigung ohne diese Zustimmung ist unwirksam.

Rechtsgrundlage: §§ 168 ff. SGB IX

Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber bekannt oder innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)