kündigungsschutzpartner.deHilfe bei Kündigung

Sonderkündigungsschutz

Kündigungsschutz im Mutterschutz

Definition

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung besonderen Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG. Eine Kündigung ist nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung möglich.

Rechtsgrundlage: § 17 MuSchG

Die Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden, sonst greift der Schutz nicht rückwirkend.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)