Sonderkündigungsschutz
Kündigungsschutz im Mutterschutz
Definition
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung besonderen Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG. Eine Kündigung ist nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung möglich.
Rechtsgrundlage: § 17 MuSchG
Die Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden, sonst greift der Schutz nicht rückwirkend.
Verwandte Begriffe
Elternzeit
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht ohne behördliche Zulässigerklärung kündigen. Der Schutz beginnt acht Wochen vor Beginn der Elternzeit mit deren Anmeldung.
Integrationsamt
Das Integrationsamt erteilt – oder verweigert – die Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Es prüft eigenständig und kann die Kündigung blockieren, wenn alternative Lösungen denkbar sind.
Schwerbehinderung (Kündigungsschutz)
Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben besonderen Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber muss vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Eine Kündigung ohne diese Zustimmung ist unwirksam.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)