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Sonderkündigungsschutz

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Definition

Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht ohne behördliche Zulässigerklärung kündigen. Der Schutz beginnt acht Wochen vor Beginn der Elternzeit mit deren Anmeldung.

Rechtsgrundlage: § 18 BEEG

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)