Sonderkündigungsschutz
Kündigungsschutz in der Elternzeit
Definition
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht ohne behördliche Zulässigerklärung kündigen. Der Schutz beginnt acht Wochen vor Beginn der Elternzeit mit deren Anmeldung.
Rechtsgrundlage: § 18 BEEG
Verwandte Begriffe
Mutterschutz
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung besonderen Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG. Eine Kündigung ist nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung möglich.
Pflegezeit
Ab Ankündigung und während der gesamten Pflege- oder Familienpflegezeit dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht gekündigt werden. Der Schutz beginnt höchstens zwölf Wochen vor Beginn der Pflegezeit.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)