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Sonderkündigungsschutz

Kündigungsschutz in der Pflegezeit

Definition

Ab Ankündigung und während der gesamten Pflege- oder Familienpflegezeit dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht gekündigt werden. Der Schutz beginnt höchstens zwölf Wochen vor Beginn der Pflegezeit.

Rechtsgrundlage: § 5 PflegeZG, § 2 FPfZG

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)