Sonderkündigungsschutz
Kündigungsschutz in der Pflegezeit
Definition
Ab Ankündigung und während der gesamten Pflege- oder Familienpflegezeit dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht gekündigt werden. Der Schutz beginnt höchstens zwölf Wochen vor Beginn der Pflegezeit.
Rechtsgrundlage: § 5 PflegeZG, § 2 FPfZG
Verwandte Begriffe
Elternzeit
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht ohne behördliche Zulässigerklärung kündigen. Der Schutz beginnt acht Wochen vor Beginn der Elternzeit mit deren Anmeldung.
Mutterschutz
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung besonderen Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG. Eine Kündigung ist nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung möglich.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)