kündigungsschutzpartner.deHilfe bei Kündigung

Kündigungsarten

Teilkündigung

Definition

Eine Teilkündigung – die isolierte Kündigung einzelner Vertragsbestandteile – ist im Arbeitsrecht grundsätzlich unzulässig. Will der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen einseitig ändern, muss er zur Änderungskündigung greifen.

Rechtsgrundlage: § 2 KSchG

Die Rechtsprechung schützt damit den Arbeitnehmer vor der Aufspaltung des Vertrags in Einzelpositionen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die einseitige Lösung im Vertrag oder einem Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)