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Sonderkündigungsschutz

Kündigungsschutz für Wahlvorstand

Definition

Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber zur Betriebsratswahl sind vom Zeitpunkt der Aufstellung an bis sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ordentlich unkündbar.

Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 3 KSchG

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)