Sonderkündigungsschutz
Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder
Definition
Mitglieder des Betriebsrats können nur aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) und nur mit Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden. Verweigert dieser, muss der Arbeitgeber sie gerichtlich ersetzen lassen.
Rechtsgrundlage: § 15 KSchG, § 103 BetrVG
Der Schutz erstreckt sich auch auf Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbewerber. Der nachwirkende Schutz gilt für ein Jahr nach Ausscheiden aus dem Amt.
Verwandte Begriffe
Wahlvorstand (Kündigungsschutz)
Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber zur Betriebsratswahl sind vom Zeitpunkt der Aufstellung an bis sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ordentlich unkündbar.
Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund nach § 626 BGB, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht – und die Erklärung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)