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Sonderkündigungsschutz

Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

Definition

Mitglieder des Betriebsrats können nur aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) und nur mit Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden. Verweigert dieser, muss der Arbeitgeber sie gerichtlich ersetzen lassen.

Rechtsgrundlage: § 15 KSchG, § 103 BetrVG

Der Schutz erstreckt sich auch auf Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbewerber. Der nachwirkende Schutz gilt für ein Jahr nach Ausscheiden aus dem Amt.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)