Aufhebungsvertrag
Abwicklungsvertrag
Definition
Der Abwicklungsvertrag wird nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung geschlossen und regelt deren Folgen – Abfindung, Freistellung, Zeugnis. Da nicht der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis löst, droht in der Regel keine Sperrzeit.
Rechtsgrundlage: § 159 SGB III
Wichtig: Die Kündigung muss tatsächlich vom Arbeitgeber ausgesprochen sein. Wird der Vertrag faktisch vor der Kündigung verhandelt und nur formal nachgelagert, kann die Agentur für Arbeit dennoch eine Sperrzeit verhängen.
Abgrenzung
- Aufhebungsvertrag
- Beendet das Arbeitsverhältnis selbst – mit erhöhtem Sperrzeitrisiko.
Verwandte Begriffe
Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er muss schriftlich geschlossen werden und kann eine Abfindung, ein qualifiziertes Zeugnis und Freistellung enthalten – birgt aber das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Sperrzeit
Die Sperrzeit ruht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund aufgibt oder Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung gegeben hat.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)