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Aufhebungsvertrag

Abwicklungsvertrag

Definition

Der Abwicklungsvertrag wird nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung geschlossen und regelt deren Folgen – Abfindung, Freistellung, Zeugnis. Da nicht der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis löst, droht in der Regel keine Sperrzeit.

Rechtsgrundlage: § 159 SGB III

Wichtig: Die Kündigung muss tatsächlich vom Arbeitgeber ausgesprochen sein. Wird der Vertrag faktisch vor der Kündigung verhandelt und nur formal nachgelagert, kann die Agentur für Arbeit dennoch eine Sperrzeit verhängen.

Abgrenzung

Aufhebungsvertrag
Beendet das Arbeitsverhältnis selbst – mit erhöhtem Sperrzeitrisiko.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)