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Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Definition

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er muss schriftlich geschlossen werden und kann eine Abfindung, ein qualifiziertes Zeugnis und Freistellung enthalten – birgt aber das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Rechtsgrundlage: § 623 BGB, § 159 SGB III

Sperrzeit-Risiko

Wer ohne wichtigen Grund seine Beschäftigung aufgibt, riskiert eine zwölfwöchige Sperrzeit (§ 159 SGB III). Wichtige Gründe können sein: drohende rechtmäßige Kündigung, schwerwiegender Gesundheitsschaden, Mobbing.

Inhalt prüfen lassen

  • Beendigungsdatum und Kündigungsfrist eingehalten?
  • Abfindung angemessen, Fünftelregelung möglich?
  • Freistellung unwiderruflich, Resturlaub abgegolten?
  • Qualifiziertes Zeugnis mit guter Bewertung zugesagt?
  • Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung, Abgeltungsklausel?
Praxisbeispiel

Vor Unterzeichnung lohnt ein Anwaltsbesuch fast immer: schon kleine Formulierungsänderungen zur Sperrzeitvermeidung können das Arbeitslosengeld um mehrere Tausend Euro retten.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)