Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag
Definition
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er muss schriftlich geschlossen werden und kann eine Abfindung, ein qualifiziertes Zeugnis und Freistellung enthalten – birgt aber das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Rechtsgrundlage: § 623 BGB, § 159 SGB III
Sperrzeit-Risiko
Wer ohne wichtigen Grund seine Beschäftigung aufgibt, riskiert eine zwölfwöchige Sperrzeit (§ 159 SGB III). Wichtige Gründe können sein: drohende rechtmäßige Kündigung, schwerwiegender Gesundheitsschaden, Mobbing.
Inhalt prüfen lassen
- Beendigungsdatum und Kündigungsfrist eingehalten?
- Abfindung angemessen, Fünftelregelung möglich?
- Freistellung unwiderruflich, Resturlaub abgegolten?
- Qualifiziertes Zeugnis mit guter Bewertung zugesagt?
- Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung, Abgeltungsklausel?
Praxisbeispiel
Vor Unterzeichnung lohnt ein Anwaltsbesuch fast immer: schon kleine Formulierungsänderungen zur Sperrzeitvermeidung können das Arbeitslosengeld um mehrere Tausend Euro retten.
Verwandte Begriffe
Sperrzeit
Die Sperrzeit ruht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund aufgibt oder Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung gegeben hat.
Abwicklungsvertrag
Der Abwicklungsvertrag wird nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung geschlossen und regelt deren Folgen – Abfindung, Freistellung, Zeugnis. Da nicht der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis löst, droht in der Regel keine Sperrzeit.
Freistellung
Bei der Freistellung verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung bei fortlaufender Vergütung. Sie kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden – nur die unwiderrufliche Freistellung erfüllt zugleich den Urlaubsanspruch.
Turbo-/Sprinterklausel
Eine Turbo- oder Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag oder Vergleich erlaubt dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn er einen neuen Arbeitsplatz findet. Für jeden vorgezogenen Monat wird die Abfindung um einen festgelegten Betrag erhöht.
Ausführliche Ratgeber
Aufhebungsvertrag prüfen – die Checkliste vor der Unterschrift
Vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag müssen Beendigungsgrund, Termin, Abfindung, Freistellung, Zeugnis und Sperrzeit-Risiko geprüft werden. Vollständige Checkliste und Fallstricke.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – wann sie droht und wie Sie sie vermeiden
Bis zu 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen nach Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung. Wann § 159 SGB III greift, wann die Sperrzeit vermeidbar ist – mit Formulierungshinweisen.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)