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Abfindung

Abfindung im Arbeitsrecht

Definition

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen – Standardweg ist der Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzprozess.

Rechtsgrundlage: § 1a KSchG, § 9, § 10 KSchG

Wege zur Abfindung

  • Vergleich im Kündigungsschutzprozess (häufigster Fall).
  • Sozialplan bei Massenentlassungen oder Betriebsänderungen.
  • Anspruch nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit Hinweis.
  • Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG.

Regelabfindung

Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis sind 0,25 bis 1,5 Monatsgehälter üblich, je nach Erfolgsaussichten der Klage.

Praxisbeispiel

Bruttomonatsgehalt 4.000 EUR, 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: Regelabfindung 20.000 EUR. Bei guter Verhandlungsposition (z.B. lange Klagedauer, hoher Annahmeverzug) sind 30.000 bis 40.000 EUR realistisch.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)