Abfindung
Sozialplan
Definition
Der Sozialplan ist eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die wirtschaftliche Nachteile aus einer Betriebsänderung ausgleicht – meist durch Abfindungen, Vorruhestand oder Qualifizierung.
Rechtsgrundlage: § 112 BetrVG, § 111 BetrVG
Sozialplanabfindungen sind häufig formelbasiert (z.B. nach Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten). Sie können neben einer individuellen Vergleichsabfindung bestehen, werden aber meist verrechnet.
Verwandte Begriffe
Nachteilsausgleich
Setzt der Arbeitgeber eine Betriebsänderung um, ohne den Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen, können entlassene Arbeitnehmer eine individuelle Abfindung als Nachteilsausgleich verlangen – berechnet nach § 10 KSchG.
Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung stützt sich auf dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen – etwa Auftragsrückgang, Umstrukturierung oder Standortschließung. Sie ist nur wirksam, wenn der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und eine korrekte Sozialauswahl getroffen wurde.
Massenentlassung
Eine Massenentlassung liegt vor, wenn der Arbeitgeber innerhalb von 30 Kalendertagen bestimmte Schwellenwerte an Entlassungen überschreitet. Er muss dann den Betriebsrat konsultieren und die Entlassung bei der Agentur für Arbeit anzeigen – sonst sind die Kündigungen unwirksam.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)