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Abfindung

Sozialplan

Definition

Der Sozialplan ist eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die wirtschaftliche Nachteile aus einer Betriebsänderung ausgleicht – meist durch Abfindungen, Vorruhestand oder Qualifizierung.

Rechtsgrundlage: § 112 BetrVG, § 111 BetrVG

Sozialplanabfindungen sind häufig formelbasiert (z.B. nach Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten). Sie können neben einer individuellen Vergleichsabfindung bestehen, werden aber meist verrechnet.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)