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Abfindung

Regelabfindung

Definition

Die Regelabfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Sie ist gesetzlich nur in § 1a KSchG verankert, gilt aber in der gerichtlichen Praxis als Orientierungsanker für Vergleichsverhandlungen.

Rechtsgrundlage: § 1a KSchG

Berechnung

Bruttomonatsgehalt × 0,5 × Beschäftigungsjahre. Ein angefangenes Jahr ab sechs Monaten wird voll gerechnet.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)