Abfindung
Regelabfindung
Definition
Die Regelabfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Sie ist gesetzlich nur in § 1a KSchG verankert, gilt aber in der gerichtlichen Praxis als Orientierungsanker für Vergleichsverhandlungen.
Rechtsgrundlage: § 1a KSchG
Berechnung
Bruttomonatsgehalt × 0,5 × Beschäftigungsjahre. Ein angefangenes Jahr ab sechs Monaten wird voll gerechnet.
Verwandte Begriffe
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen – Standardweg ist der Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzprozess.
Fünftelregelung
Die Fünftelregelung ermäßigt die Einkommensteuer auf Abfindungen, indem die Progression rechnerisch über fünf Jahre gestreckt wird. Voraussetzung ist die Zusammenballung der Einkünfte im Auszahlungsjahr.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)