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Abfindung

Fünftelregelung (§ 34 EStG)

Definition

Die Fünftelregelung ermäßigt die Einkommensteuer auf Abfindungen, indem die Progression rechnerisch über fünf Jahre gestreckt wird. Voraussetzung ist die Zusammenballung der Einkünfte im Auszahlungsjahr.

Rechtsgrundlage: § 34 EStG, § 24 EStG

Voraussetzung Zusammenballung

Die Abfindung muss in einem Veranlagungszeitraum zufließen und die wegfallenden Einkünfte des Vorjahres übersteigen. Andernfalls greift die Begünstigung nicht.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)