Abfindung
Fünftelregelung (§ 34 EStG)
Definition
Die Fünftelregelung ermäßigt die Einkommensteuer auf Abfindungen, indem die Progression rechnerisch über fünf Jahre gestreckt wird. Voraussetzung ist die Zusammenballung der Einkünfte im Auszahlungsjahr.
Rechtsgrundlage: § 34 EStG, § 24 EStG
Voraussetzung Zusammenballung
Die Abfindung muss in einem Veranlagungszeitraum zufließen und die wegfallenden Einkünfte des Vorjahres übersteigen. Andernfalls greift die Begünstigung nicht.
Verwandte Begriffe
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen – Standardweg ist der Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzprozess.
Progressionsvorbehalt
Beim Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG bleiben bestimmte Leistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Wichtig für die Nettoberechnung im Folgejahr einer Kündigung.
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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)