Abfindung
Progressionsvorbehalt
Definition
Beim Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG bleiben bestimmte Leistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Wichtig für die Nettoberechnung im Folgejahr einer Kündigung.
Rechtsgrundlage: § 32b EStG
Wer eine Abfindung erhält und im selben Jahr Arbeitslosengeld bezieht, sollte den Effekt vor Vergleichsabschluss durchrechnen.
Verwandte Begriffe
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld I beträgt 60 % (mit Kind 67 %) des letzten pauschalierten Nettoentgelts. Voraussetzung ist eine Anwartschaftszeit von zwölf Monaten in den letzten 30 Monaten. Sperrzeit oder Ruhensregelung können den Bezug verkürzen.
Fünftelregelung
Die Fünftelregelung ermäßigt die Einkommensteuer auf Abfindungen, indem die Progression rechnerisch über fünf Jahre gestreckt wird. Voraussetzung ist die Zusammenballung der Einkünfte im Auszahlungsjahr.
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen – Standardweg ist der Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzprozess.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)