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Abfindung

Progressionsvorbehalt

Definition

Beim Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG bleiben bestimmte Leistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Wichtig für die Nettoberechnung im Folgejahr einer Kündigung.

Rechtsgrundlage: § 32b EStG

Wer eine Abfindung erhält und im selben Jahr Arbeitslosengeld bezieht, sollte den Effekt vor Vergleichsabschluss durchrechnen.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)