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Abfindung

Arbeitslosengeld (ALG I)

Auch: ALG I · Arbeitslosengeld I

Definition

Arbeitslosengeld I beträgt 60 % (mit Kind 67 %) des letzten pauschalierten Nettoentgelts. Voraussetzung ist eine Anwartschaftszeit von zwölf Monaten in den letzten 30 Monaten. Sperrzeit oder Ruhensregelung können den Bezug verkürzen.

Rechtsgrundlage: §§ 136 ff. SGB III

Bezugsdauer

Die Bezugsdauer hängt von Beschäftigungszeit und Alter ab – von 6 Monaten bis 24 Monaten (ab 58 Jahren).

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)