Aufhebungsvertrag
Turbo-/Sprinterklausel
Auch: Sprinterklausel · Turboklausel
Definition
Eine Turbo- oder Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag oder Vergleich erlaubt dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn er einen neuen Arbeitsplatz findet. Für jeden vorgezogenen Monat wird die Abfindung um einen festgelegten Betrag erhöht.
Vorteil für beide Seiten: Der Arbeitgeber spart Gehalt, der Arbeitnehmer maximiert seine Abfindung und startet schneller in den neuen Job.
Verwandte Begriffe
Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er muss schriftlich geschlossen werden und kann eine Abfindung, ein qualifiziertes Zeugnis und Freistellung enthalten – birgt aber das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen – Standardweg ist der Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzprozess.
Freistellung
Bei der Freistellung verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung bei fortlaufender Vergütung. Sie kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden – nur die unwiderrufliche Freistellung erfüllt zugleich den Urlaubsanspruch.
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)