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Aufhebungsvertrag

Turbo-/Sprinterklausel

Auch: Sprinterklausel · Turboklausel

Definition

Eine Turbo- oder Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag oder Vergleich erlaubt dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn er einen neuen Arbeitsplatz findet. Für jeden vorgezogenen Monat wird die Abfindung um einen festgelegten Betrag erhöht.

Vorteil für beide Seiten: Der Arbeitgeber spart Gehalt, der Arbeitnehmer maximiert seine Abfindung und startet schneller in den neuen Job.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)