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Aufhebungsvertrag

Freistellung

Definition

Bei der Freistellung verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung bei fortlaufender Vergütung. Sie kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden – nur die unwiderrufliche Freistellung erfüllt zugleich den Urlaubsanspruch.

Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Bei unwiderruflicher Freistellung muss eindeutig geregelt sein, ob anderweitiger Verdienst angerechnet wird – sonst gilt § 615 BGB mit Anrechnung.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)