Aufhebungsvertrag
Resturlaubsabgeltung
Auch: Urlaubsabgeltung
Definition
Endet das Arbeitsverhältnis und kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, ist er in Geld abzugelten. Die Berechnung folgt dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 BUrlG
Der Anspruch entsteht mit Beendigung – nicht früher. In Aufhebungsverträgen sollte er entweder ausdrücklich abgegolten oder durch unwiderrufliche Freistellung als gewährt erklärt werden.
Verwandte Begriffe
Freistellung
Bei der Freistellung verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung bei fortlaufender Vergütung. Sie kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden – nur die unwiderrufliche Freistellung erfüllt zugleich den Urlaubsanspruch.
Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er muss schriftlich geschlossen werden und kann eine Abfindung, ein qualifiziertes Zeugnis und Freistellung enthalten – birgt aber das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)