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Aufhebungsvertrag

Resturlaubsabgeltung

Auch: Urlaubsabgeltung

Definition

Endet das Arbeitsverhältnis und kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, ist er in Geld abzugelten. Die Berechnung folgt dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 BUrlG

Der Anspruch entsteht mit Beendigung – nicht früher. In Aufhebungsverträgen sollte er entweder ausdrücklich abgegolten oder durch unwiderrufliche Freistellung als gewährt erklärt werden.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)