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Sonderkündigungsschutz

Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte

Definition

Pflicht-Datenschutzbeauftragte können nur aus wichtigem Grund nach § 626 BGB gekündigt werden. Der Schutz besteht während der Bestellung und für ein Jahr danach.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 BDSG

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)