Sonderkündigungsschutz
Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte
Definition
Pflicht-Datenschutzbeauftragte können nur aus wichtigem Grund nach § 626 BGB gekündigt werden. Der Schutz besteht während der Bestellung und für ein Jahr danach.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 BDSG
Verwandte Begriffe
Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund nach § 626 BGB, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht – und die Erklärung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis.
Betriebsratsmitglied (Kündigungsschutz)
Mitglieder des Betriebsrats können nur aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) und nur mit Zustimmung des Betriebsrats gekündigt werden. Verweigert dieser, muss der Arbeitgeber sie gerichtlich ersetzen lassen.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)