Kündigungsarten
Krankheitsbedingte Kündigung
Definition
Die krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung. Sie setzt eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine zugunsten des Arbeitgebers ausfallende Interessenabwägung voraus. Vorher ist ein BEM anzubieten.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 KSchG, § 167 Abs. 2 SGB IX
Drei-Stufen-Prüfung
- Negativprognose: weitere erhebliche Fehlzeiten sind zu erwarten.
- Erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigung.
- Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres muss der Arbeitgeber ein BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX anbieten. Unterlassen erschwert die Rechtfertigung der Kündigung deutlich.
Verwandte Begriffe
Personenbedingte Kündigung
Die personenbedingte Kündigung beruht auf Umständen in der Person des Arbeitnehmers, die er nicht steuern kann – etwa lang andauernde Krankheit, Eignungsverlust, Entzug der Fahrerlaubnis oder Arbeitserlaubnis. Eine Abmahnung ist hier nicht erforderlich.
Schwerbehinderung (Kündigungsschutz)
Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben besonderen Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber muss vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Eine Kündigung ohne diese Zustimmung ist unwirksam.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)