kündigungsschutzpartner.deHilfe bei Kündigung

Kündigungsarten

Krankheitsbedingte Kündigung

Definition

Die krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung. Sie setzt eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine zugunsten des Arbeitgebers ausfallende Interessenabwägung voraus. Vorher ist ein BEM anzubieten.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 KSchG, § 167 Abs. 2 SGB IX

Drei-Stufen-Prüfung

  • Negativprognose: weitere erhebliche Fehlzeiten sind zu erwarten.
  • Erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigung.
  • Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres muss der Arbeitgeber ein BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX anbieten. Unterlassen erschwert die Rechtfertigung der Kündigung deutlich.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)