Klage & Verfahren
Wiedereinstellungsanspruch
Definition
Der Wiedereinstellungsanspruch greift, wenn der Kündigungsgrund nachträglich entfällt – etwa wenn der weggefallene Arbeitsplatz vor Ablauf der Kündigungsfrist doch wieder zur Verfügung steht. Der Anspruch ist von der Rechtsprechung aus § 242 BGB entwickelt.
Rechtsgrundlage: § 242 BGB
Klassischer Fall: Nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung erhält der Arbeitgeber überraschend einen Großauftrag, sodass der Arbeitsplatz fortbesteht. Der Arbeitnehmer kann die Wiedereinstellung verlangen, wenn er den Anspruch unverzüglich geltend macht.
Verwandte Begriffe
Betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung stützt sich auf dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen – etwa Auftragsrückgang, Umstrukturierung oder Standortschließung. Sie ist nur wirksam, wenn der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und eine korrekte Sozialauswahl getroffen wurde.
Annahmeverzugslohn
Wer eine unwirksame Kündigung erhält, behält seinen Vergütungsanspruch auch nach dem Kündigungstermin – der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug. Der Anspruch ist ein zentraler Hebel in Vergleichsverhandlungen, weil das Risiko mit Verfahrensdauer steigt.
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)