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Klage & Verfahren

Arbeitsgericht

Definition

Das Arbeitsgericht entscheidet erstinstanzlich über alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis – insbesondere Kündigungsschutz, Lohn, Abfindungen und Zeugnis. Örtlich zuständig ist meist das Gericht am Sitz des Betriebs.

Rechtsgrundlage: §§ 2, 14, 16 ArbGG

Instanzenzug

  • 1. Instanz: Arbeitsgericht (z.B. Köln).
  • 2. Instanz: Landesarbeitsgericht (Berufung).
  • 3. Instanz: Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Revision).

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)