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Klage & Verfahren

Kündigungsschutzklage

Definition

Mit der Kündigungsschutzklage wendet sich der Arbeitnehmer gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam.

Rechtsgrundlage: § 4 KSchG, § 7 KSchG

Ablauf in drei Stufen

Kosten

In erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Gerichtskosten entfallen bei einem Vergleich vollständig.

Praxisbeispiel

Nach Erhalt der Kündigung am 5. Juni endet die Klagefrist am 26. Juni. Wer am 27. Juni klagt, hat die Kündigung in der Regel verloren – unabhängig davon, wie unwirksam sie war.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)