kündigungsschutzpartner.deHilfe bei Kündigung

Klage & Verfahren

Gütetermin

Auch: Güteverhandlung

Definition

Der Gütetermin ist der erste mündliche Termin im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Der Vorsitzende erörtert mit den Parteien die Erfolgsaussichten und versucht eine gütliche Einigung – häufig per Abfindungsvergleich.

Rechtsgrundlage: § 54 ArbGG

Was im Gütetermin passiert

  • Erörterung der Erfolgsaussichten durch den Vorsitzenden.
  • Häufig Vorschlag eines Vergleichs (Abfindung gegen Klagerücknahme).
  • Bei Einigung: Protokollierung des Vergleichs – Verfahren beendet.
  • Sonst: Bestimmung des Kammertermins mit Schriftsatzfristen.

Verwandte Begriffe

Ausführliche Ratgeber

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)