Klage & Verfahren
Gütetermin
Auch: Güteverhandlung
Definition
Der Gütetermin ist der erste mündliche Termin im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Der Vorsitzende erörtert mit den Parteien die Erfolgsaussichten und versucht eine gütliche Einigung – häufig per Abfindungsvergleich.
Rechtsgrundlage: § 54 ArbGG
Was im Gütetermin passiert
- Erörterung der Erfolgsaussichten durch den Vorsitzenden.
- Häufig Vorschlag eines Vergleichs (Abfindung gegen Klagerücknahme).
- Bei Einigung: Protokollierung des Vergleichs – Verfahren beendet.
- Sonst: Bestimmung des Kammertermins mit Schriftsatzfristen.
Verwandte Begriffe
Kammertermin
Der Kammertermin ist die Hauptverhandlung der ersten Instanz. Die Arbeitsgerichtskammer entscheidet in der Besetzung mit einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager.
Kündigungsschutzklage
Mit der Kündigungsschutzklage wendet sich der Arbeitnehmer gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam.
Abfindung
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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)