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Klage & Verfahren

Kammertermin

Definition

Der Kammertermin ist die Hauptverhandlung der ersten Instanz. Die Arbeitsgerichtskammer entscheidet in der Besetzung mit einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager.

Rechtsgrundlage: § 16 ArbGG

Vor dem Kammertermin tauschen die Parteien Schriftsätze. Im Termin werden offene Fragen erörtert, ggf. Zeugen vernommen – und am Ende verkündet das Gericht ein Urteil oder verkündungsverlegt.

Verwandte Begriffe

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)