Kündigungsarten
Ordentliche Kündigung
Auch: fristgerechte Kündigung · fristgemäße Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss sie zusätzlich sozial gerechtfertigt sein – aus betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründen.
Rechtsgrundlage: § 622 BGB, § 1 KSchG
Voraussetzungen
Erforderlich ist Schriftform (§ 623 BGB), Einhaltung der Kündigungsfrist und – sobald das Kündigungsschutzgesetz greift – ein sozial rechtfertigender Grund (§ 1 KSchG).
Kündigungsfristen
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert sich für den Arbeitgeber gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate.
Verteidigung
Gegen eine ordentliche Kündigung kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Diese Frist ist absolut.
Ein Arbeitnehmer mit acht Jahren Betriebszugehörigkeit erhält am 15. März eine ordentliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende – das Arbeitsverhältnis endet damit frühestens zum 30. Juni.
Verwandte Begriffe
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)