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Kündigungsarten

Ordentliche Kündigung

Auch: fristgerechte Kündigung · fristgemäße Kündigung

Definition

Die ordentliche Kündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss sie zusätzlich sozial gerechtfertigt sein – aus betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründen.

Rechtsgrundlage: § 622 BGB, § 1 KSchG

Voraussetzungen

Erforderlich ist Schriftform (§ 623 BGB), Einhaltung der Kündigungsfrist und – sobald das Kündigungsschutzgesetz greift – ein sozial rechtfertigender Grund (§ 1 KSchG).

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert sich für den Arbeitgeber gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate.

Verteidigung

Gegen eine ordentliche Kündigung kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Diese Frist ist absolut.

Praxisbeispiel

Ein Arbeitnehmer mit acht Jahren Betriebszugehörigkeit erhält am 15. März eine ordentliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende – das Arbeitsverhältnis endet damit frühestens zum 30. Juni.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)