Warum Aufhebungsverträge selten fair sind
Der Aufhebungsvertrag ist das Lieblingsinstrument des Arbeitgebers, weil er drei Dinge vermeidet: Kündigungsschutzklage, Betriebsratsanhörung und das Risiko eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Diese Ersparnis auf Arbeitgeberseite ist Ihr Verhandlungsspielraum – der aber nur genutzt werden kann, solange Sie noch nicht unterschrieben haben.
Die drei Fallen, die ein Anwalt zuerst prüft
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III): 12 Wochen ohne Zahlung, wenn der Vertrag als freiwillige Aufgabe gewertet wird. Formulierung entscheidet.
- Zu niedrige Abfindung: die vom Arbeitgeber angebotene Summe ist fast immer der Einstiegspreis – nicht der Endpreis.
- Beendigungstermin und Freistellung: Kündigungsfrist muss eingehalten sein, Freistellung sollte unwiderruflich sein, Urlaub geregelt werden.
Was der Fachanwalt prüft und nachverhandelt
| Regelungspunkt | Standardfalle | Ziel nach Verhandlung |
|---|---|---|
| Beendigungsgrund | „Auf Wunsch des Arbeitnehmers“ | Formulierung, die Sperrzeit vermeidet – z. B. „aus betrieblichen Gründen“. |
| Beendigungstermin | Vor Ablauf der Kündigungsfrist | Ordentliche Kündigungsfrist einhalten (sonst Ruhen des ALG, § 158 SGB III). |
| Abfindung | Faktor 0,3–0,5 Bruttomonate × Jahre | Faktor 0,75–1,5 je nach Rechtsposition und Betriebszugehörigkeit. |
| Freistellung | Widerruflich, Urlaub offen | Unwiderruflich, unter Anrechnung des Resturlaubs. |
| Zeugnis | „Wird erstellt“ | Notenformel und Schlussformel im Vertrag fixiert (mindestens „gut“). |
| Wettbewerbsverbot | Bleibt unverändert bestehen | Streichung oder Karenzentschädigung nach § 74 HGB. |
Ablauf einer Prüfung – realistisch
- Sie senden dem Anwalt den Entwurf und Ihre Sozialdaten (Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehalt, Kündigungsschutz).
- Erste Einschätzung meist innerhalb von 24–48 Stunden, telefonisch oder schriftlich.
- Nachverhandlung durch den Anwalt schriftlich oder in einem Gespräch mit HR.
- Unterzeichnung erst nach Freigabe – nie unter Zeitdruck.
Wann Kündigungsschutzklage besser ist als Aufhebungsvertrag
Wenn der Arbeitgeber statt Aufhebungsvertrag eine Kündigung ausspricht, haben Sie 3 Wochen (KSchG">§ 4 KSchG) für die Kündigungsschutzklage – und damit die stärkste Verhandlungsposition. Der Vergleich vor dem Arbeitsgericht Hamburg bringt regelmäßig höhere Abfindungen als ein „freiwilliger" Aufhebungsvertrag. Ein Fachanwalt weiß, wann welcher Weg richtig ist.
Kostenlose Ersteinschätzung in Hamburg
Wir vermitteln Sie an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Die Vermittlung ist kostenfrei, die Ersteinschätzung durch den Anwalt wird von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist immer freiwillig. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen – die Rechtsprechung erkennt zwar auch schnelle Vertragsschlüsse an, aber der Verzicht auf Bedenkzeit ist meist ein Warnsignal.
Wie lange dauert die anwaltliche Prüfung?
In der Regel 24 bis 72 Stunden ab Übermittlung des Entwurfs. Bei Eilfällen (z. B. Fristsetzung durch HR) auch kurzfristiger möglich.
Bekomme ich Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Nicht zwingend. Die Sperrzeit lässt sich durch korrekte Formulierung des Beendigungsgrundes häufig vermeiden. Voraussetzung: Es liegt ein wichtiger Grund vor (z. B. drohende betriebsbedingte Kündigung) und die Kündigungsfrist wird eingehalten.
Wie viel Abfindung ist verhandelbar?
Verhandlungsbasis ist der Faktor 0,5 Bruttomonate pro Jahr. Bei angreifbarer Kündigungsposition des Arbeitgebers, langer Betriebszugehörigkeit oder Sonderkündigungsschutz sind 0,75 bis 1,5 realistisch.
Welcher Anwalt in Hamburg ist der richtige?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, der überwiegend Arbeitnehmer vertritt. Wir vermitteln Ihnen einen entsprechend spezialisierten Anwalt in Ihrer Region.