Was die Kündigungsschutzklage leistet
Mit der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG stellen Sie fest, dass die Kündigung Ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat. Erkennt das Gericht die Klage an, besteht das Arbeitsverhältnis fort – mit Anspruch auf Annahmeverzugslohn für die zwischenzeitlich nicht gezahlten Gehälter. In der Praxis endet die überwiegende Mehrheit der Verfahren jedoch mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung gegen die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird.
Die 3-Wochen-Frist – ohne Wenn und Aber
Stichtag ist der Eingang beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main (für Frankfurt am Main: Arbeitsgericht Frankfurt am Main). Nicht Versand, nicht Postaufgabe. Die Frist beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung, läuft kalendarisch und endet nach drei Wochen.
Wer die Frist verpasst, verliert nach § 7 KSchG den Schutz. Die nachträgliche Klagezulassung (§ 5 KSchG) bei schuldloser Verhinderung ist die enge Ausnahme, nicht die Regel.
Der Ablauf am Arbeitsgericht – realistisch
| Phase | Was passiert | Üblicher Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Klageeingang | Anwalt reicht Klage beim Arbeitsgericht ein – fristwahrend | Bis 3 Wochen nach Zugang |
| Gütetermin | Erstes Gespräch vor Einzelrichter – häufig schon Vergleichsangebot | 4–8 Wochen nach Klage |
| Schriftsatzphase | Bei Nichteinigung: schriftliche Begründung beider Seiten | 1–4 Monate |
| Kammertermin | Mündliche Verhandlung vor der Kammer (Richter + zwei ehrenamtl. Richter) | 6–12 Monate nach Klage |
| Urteil oder Vergleich | Ergebnis erste Instanz | Anschluss an Kammertermin |
In Frankfurt am Main liegt die Vergleichsquote spürbar über 70 %. Die meisten Verfahren enden bereits im Gütetermin – mit einer Abfindung. Die Klage ist daher fast immer eine Verhandlungsposition, nicht ein Streben nach Rückkehr in den Job.
Kosten – was Sie wirklich tragen
Gerichtsgebühren entfallen bei einem Vergleich oder werden auf 1,0-Wertgebühr reduziert – ein wichtiger Vergleichsanreiz. Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert (in der Regel drei Bruttomonatsgehälter nach § 42 GKG).
Wichtig: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsmodul deckt die Kosten häufig; die Wartezeit (meist 3 Monate) beachten.
Was Ihr Anwalt strategisch verhandelt
Der Frankfurt am Mainer Fachanwalt verhandelt nicht nur die Abfindungshöhe, sondern ein ganzes Paket:
- Abfindungshöhe (Regelfaktor 0,5 – verhandelbar nach oben)
- Auslauffrist mit oder ohne Freistellung
- Resturlaub: Abgeltung oder Einbringung in der Freistellung
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis mit konkreter Notenformel
- Outplacement-Beratung als Arbeitgeber-Leistung
- Wettbewerbsverbot: Streichung oder Karenzentschädigung
- Stichtag und Beendigungsgrund (wichtig für Sperrzeit beim Arbeitslosengeld)
Vermittlung an einen Fachanwalt in Frankfurt am Main
Geben Sie das Datum des Kündigungszugangs unbedingt im Formular an – wir leiten Eilfälle priorisiert weiter. Die Vermittlung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist kostenfrei und unverbindlich. Im Bankenviertel sind sechs- und siebenstellige Abfindungen bei Führungskräften und Bankern keine Seltenheit. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat darin viel Routine.
FAQ
Häufige Fragen
Wann muss die Klage in Frankfurt am Main eingereicht werden?
Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Stichtag ist der Eingang der Klageschrift beim Arbeitsgericht, nicht der Versand. Diese Frist nach § 4 KSchG ist nicht verhandelbar.
Wie hoch ist die Abfindung üblicherweise?
Faustregel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei schwacher Rechtsposition des Arbeitgebers, langer Betriebszugehörigkeit oder höherem Alter sind 0,75 bis 1,0 Monatsgehälter oder mehr realistisch.
Was kostet die Klage?
Gerichtsgebühren entfallen häufig (Vergleich). Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert von in der Regel drei Bruttomonatsgehältern. In erster Instanz trägt jede Partei nach § 12a ArbGG ihre eigenen Anwaltskosten – auch der Gewinner.
Muss ich zum Gütetermin selbst erscheinen?
Persönliches Erscheinen wird vom Gericht in der Regel angeordnet. Eine Vertretung nur durch den Anwalt ist möglich, schwächt die Verhandlungsposition aber häufig. Planen Sie den Termin ein.
Habe ich Chancen ohne Rechtsschutzversicherung?
Ja. Viele Fachanwälte bieten ein Pauschalhonorar oder eine Vereinbarung mit Anteil an der Abfindung an. Bei knapper Finanzlage besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO.