Die Faustformel im Detail
Abfindung = Faktor × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Der Standardfaktor liegt bei 0,5. Das Bruttomonatsgehalt umfasst das letzte reguläre Gehalt einschließlich anteiliger Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Beschäftigungsjahre werden in der Regel aufgerundet, sobald mehr als 6 Monate des letzten Jahres erreicht sind.
Beispielrechnungen
| Brutto/Monat | Jahre | Faktor 0,5 | Faktor 1,0 | Faktor 1,5 |
|---|---|---|---|---|
| 3.500 € | 3 | 5.250 € | 10.500 € | 15.750 € |
| 4.500 € | 8 | 18.000 € | 36.000 € | 54.000 € |
| 6.000 € | 15 | 45.000 € | 90.000 € | 135.000 € |
| 8.500 € | 22 | 93.500 € | 187.000 € | 280.500 € |
Wann der Faktor über 0,5 steigt
- Kündigung formal angreifbar (z. B. Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört): Faktor 0,75–1,0
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung fehlerhaft: Faktor 1,0–1,3
- Lange Betriebszugehörigkeit ab 15 Jahren: +0,1 bis +0,2
- Arbeitnehmer über 50 Jahre: +0,1 bis +0,2 wegen Arbeitsmarktnachteil
- Schwerbehinderung oder Schwangerschaft im Verfahren: massiver Hebel
- Konkretes Rückkehrrecht des Arbeitnehmers (z. B. nach Elternzeit): hoher Hebel
Wann der Faktor unter 0,5 sinkt
- § 1a KSchG ohne weitere Verhandlung: gesetzlicher Faktor 0,5
- Verhaltensbedingte Kündigung mit dokumentierter Abmahnung
- Sehr kurze Betriebszugehörigkeit unter 2 Jahren
- Arbeitgeber nachweislich zahlungsunfähig: realistischer Vergleich erforderlich
Was der Rechner nicht zeigt
Die Faustformel ist Verhandlungsbasis, nicht Ergebnis. Der reale Betrag entsteht im Vergleichsgespräch der Güteverhandlung am Arbeitsgericht Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven. Dort entscheidet die Stärke der Argumente, nicht die Tabelle. Ein guter Fachanwalt kennt die Spruchkammern und ihre typischen Vergleichsvorschläge – ein Online-Rechner nicht.
Auch zu beachten
- Steuerliche Behandlung über die Fünftelregelung (§ 34 EStG)
- Sperrzeitfalle beim Arbeitslosengeld (§ 158 SGB III)
- Abfindung gegen Verzicht auf Kündigungsschutzklage – Wert des Verzichts realistisch ansetzen
- Zeugnis, Freistellung und Resturlaub als Verhandlungspakete mitdenken
Kostenlose Einschätzung in Bremen
Wir vermitteln Sie an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bremen, der Ihren individuellen Faktor einschätzt – auf Basis der Kündigungsart, Ihrer Position, der Größe des Betriebs und der lokalen Spruchpraxis am Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven.
Häufige Fragen
Wie viel Abfindung steht mir gesetzlich zu?
Gesetzlich gibt es in der Regel keinen Anspruch. Nur § 1a KSchG sieht einen Faktor 0,5 vor, wenn der Arbeitgeber sie im Kündigungsschreiben anbietet und Sie nicht klagen. Alle anderen Abfindungen entstehen durch Verhandlung.
Welcher Faktor ist realistisch?
Verhandlungsbasis ist 0,5. Je nach Rechtsposition liegt der reale Faktor zwischen 0,3 (schwache Position) und 1,5 oder höher (sehr angreifbare Kündigung, langjähriger Arbeitnehmer, Sonderkündigungsschutz).
Werden angefangene Jahre voll gezählt?
Üblicherweise ja, sobald mehr als 6 Monate des angefangenen Jahres erreicht sind. Bei weniger wird oft anteilig gerechnet. Der Vergleich kann das individuell regeln.
Zählt Weihnachtsgeld zum Bruttomonatsgehalt?
Ja, anteilig. Standard ist das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt der letzten 12 Monate einschließlich aller regelmäßigen Sonderzahlungen.
Wie genau kann der Anwalt in Bremen meinen Faktor schätzen?
Sehr genau, sobald er Kündigungsschreiben, Sozialdaten und Hintergründe kennt. Die Spanne von ±0,2 Faktor entspricht oft 10.000–30.000 € realer Differenz – der Grund, warum die Ersteinschätzung sich praktisch immer lohnt.